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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Antrag zur Gemeinderatssitzung


Sehr geehrter Herr Verbandsgemeindebürgermeister Ochmann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Jänsch,

die Fraktion Heimatfreunde Ilberstedt beantragt hiermit folgenden Punkt mit in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen:

„Vorgehensweise beim Verkauf von Grundstücken der Gemeinde Ilberstedt auf der Grundlage von öffentlichen Ausschreibungen“.

Hinsichtlich dieses Punktes bzw. hinsichtlich dieses Themas regt die Fraktion Heimatfreunde Ilberstedt an, dass künftig alle Grundstücke, die seitens der Gemeinde Ilberstedt an Dritte verkauft werden, mittels einer Ausschreibung öffentlich bekanntgemacht werden und jeder konkrete Grundstücksverkauf einem Bieterverfahren unterworfen wird. Das hätte den Vorteil, dass vor dem endgültigen Beschluss über den Verkauf eines Grundstückes jedermann die Möglichkeit erhält, rechtzeitig ein eigenes Kaufinteresse an dem Grundstück zu äußern und auch aus seiner Sicht einen entsprechenden Preis dafür anzubieten, denn es muss ja nicht jedes z. B. unbebaute Grundstück unbedingt nur zum Bodenrichtwert verkauft werden; die Kommunalverfassung sieht jedoch vor, dass gemeindeeigene Grundstücke nicht unter dem Verkehrswert und bei unbebauten Grundstücken nicht zu einem Betrag unterhalb des Bodenrichtwertes verkauft werden dürfen.

Die mit einem solchen Verfahren verbundene Transparenz dürfte für die Kaufinteressenten, aber auch für die Verkäuferseite von Vorteil sein. Nachträgliche Kollisionen bzw. Kollisionen bei sehr spät vorgebrachtem Kaufinteresse (und zudem höheren Kaufpreisangebot als dem seitens des intern vorinformierten Käufers), wie es im Augenblick noch möglich ist und tatsächlich auch eingetreten ist, wären dadurch ausgeschlossen.

Damit wären zudem alle in Frage kommenden Grundstücke öffentlich bekannt gemacht. Das Bieterverfahren ist mit Blick auf möglicherweise mehrere Kaufinteressenten für ein Grundstück ein faires Vorgehen, wobei der Meistbietende den Zuschlag erhält, denn der Verkaufspreis bildet sich in solchen Fällen nach marktwirtschaftlichen Kriterien (Angebot und Nachfrage) und die Verkaufsabsicht erhält einen demokratisch legitimierten Status dadurch, dass die Gemeindegremien der Verkaufsabsicht der Gemeinde vor der öffentlichen Bekanntgabe durch Beschlussfassung zugestimmt haben. Für eine Beschlussfassung könnte auch der Haupt- und Finanzausschuss in Frage kommen.

Die allermeisten Kommunen in Deutschland verfahren so, womit die Vorgehensweise eine praktisch bekannte und sehr oft praktizierte Verfahrensweise ist; siehe z. B. nachfolgenden Link hinsichtlich der Grundstücksausschreibungen der Stadt Bernburg:

https://www.bernburg.de/de/datei/anzeigen/id/28971,1088/bbg_annenstr_13.pdf

Unser Beschlussvorschlag für die entsprechend auszufertigende Beschlussvorlage lautet somit:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ilberstedt beschließt in seiner Sitzung am 30.08.2022, dass künftig alle seitens der Gemeinde Ilberstedt zum Verkauf vorgesehenen Grundstücke mittels einer öffentlichen Bekanntmachung ausgeschrieben werden. Die öffentliche Ausschreibung wird in jedem Falle mit der Aufforderung verbunden, für das in Rede stehende Grundstück einen Kaufpreis (Mindestgebot) vorzuschlagen. Über die jeweilige Verkaufsabsicht beschließt der Gemeinderat (alternativ: der Haupt- und Finanzausschuss) durch Zustimmung zum Verkaufsvorgang.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Halang
Fraktionsvorsitzender

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